Den Raub unter sich teilen

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„Den Raub unter sich teilen“ (Josua 22,8)

Der Satz „den Raub unter sich teilen“ aus Josua 22,8 steht in einem historischen Zusammenhang, der heute fremd wirken kann. Er stammt aus einer Zeit, in der Kriege zum Alltag gehörten und der Besitz, der daraus hervorging, als Beute betrachtet wurde. Doch hinter diesen Worten liegt mehr als nur ein Bericht über materielle Aufteilung.

Im Kern geht es um Gemeinschaft und Gerechtigkeit innerhalb einer Gruppe. Die Männer, die in den Kampf gezogen waren, kehren nicht nur mit Sieg zurück, sondern auch mit Verantwortung. Der erhaltene Besitz soll nicht von Einzelnen gehortet werden, sondern wird unter allen geteilt – auch mit denen, die nicht direkt am Kampf beteiligt waren. Damit wird ein Prinzip sichtbar. Erfolg und Gewinn sollen nicht isoliert bleiben, sondern gemeinsam getragen werden.

Dieser Gedanke lässt sich auch auf das heutige Leben übertragen. Zwar geht es nicht mehr um Kriegsbeute, doch eine Frage bleibt aktuell. Wie gehen Menschen mit dem um, was sie gewinnen oder erreichen? Wird es nur für den eigenen Vorteil genutzt, oder wird es mit anderen geteilt?

Der Vers ist daher als Einladung zu verstehen, Großzügigkeit zu üben und das eigene „Mehr“ nicht für sich zu behalten. Er erinnert daran, dass Gemeinschaft dort wächst, wo Menschen bereit sind, einander teilhaben zu lassen – sei es an materiellen Gütern, an Zeit oder an Möglichkeiten.

So wird aus einem scheinbar fernen Bild eine zeitlose Botschaft. Teilen stärkt den Zusammenhalt und macht aus Einzelnen eine Gemeinschaft.

Allzumenschliches

Wenn mehrere Menschen in einer Gruppe einen Erfolg, ein Ergebnis, vielleicht sogar einen Lotterigewinn erzielt haben, werden sie das Aufteilen unter sich ausmachen. Sie werden den Gewinn gerecht unter sich aufteilen, dass jeder seine Anteil bekommt.

Vorsicht! Dass Teilen oder der Verkauf einer Beute, die aus einer Straftat, einem Raub oder Diebstahl stammt, ist strafbar. Auch das Entgegennehmen und Teilen einer solchen Beute ilt als Straftat. Man spricht dann von Begündtigung, Hehlerei und/oder Mittäterschaft.