Ehre, wem Ehre gebührt

Ehre, wem Ehre gebührt nach Röm 13,6b-8

Der Satz „Ehre, wem Ehre gebührt“ stammt aus dem Brief des Apostels Paulus an die Gemeinde in Rom, dem Brief an die Römer (Röm 13,7). Dort schreibt Paulus im Zusammenhang mit Abgaben und Pflichten gegenüber staatlichen Autoritäten: „So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.“

Der Vers steht in einem Abschnitt, in dem Paulus über das Verhältnis der Christen zur staatlichen Ordnung spricht. Christlicher Glaube bedeutet nicht Rückzug aus der Gesellschaft, sondern verantwortliches Leben mitten in ihr. Wer in einer Gemeinschaft lebt, steht in Beziehungen und Verpflichtungen – finanziell, rechtlich und auch moralisch.

„Ehre“ meint hier Anerkennung und Respekt. Paulus fordert dazu auf, Autoritäten nicht leichtfertig zu verachten, sondern ihnen die gebührende Achtung zu erweisen. Dabei geht es nicht um blinde Unterordnung, sondern um eine Haltung, die Ordnung und Verantwortung anerkennt.

Über den konkreten historischen Kontext hinaus hat der Satz eine zeitlose Bedeutung. Er erinnert daran, dass Anerkennung gerecht verteilt werden soll. Ehre ist kein Zufall und keine willkürliche Gunst, sondern steht in Beziehung zu Aufgabe, Leistung und Verantwortung.

Zugleich mahnt der Vers zur Ausgewogenheit: Nicht jeder Anspruch ist berechtigt, nicht jede Macht verdient unkritische Bewunderung. Ausdrücklich setzt er Maßstäbe. Es fordert dazu auf, gerecht zu urteilen und weder aus Neid zu schmälern noch aus Gefälligkeit zu überhöhen.

So bleibt der Satz ein Leitwort für ein respektvolles Miteinander. Er verbindet Gerechtigkeit mit Anerkennung und erinnert daran, dass ein geordnetes Zusammenleben davon lebt, dass jeder das erhält, was ihm zusteht – nicht mehr und nicht weniger.

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